Schulkonferenz

Die Schule ist ein vielschichtiges System, das sich ständig weiter entwickeln muss, wenn sie die Interessen der ihr anvertrauten Kinder und Jugendlichen optimal wahrnehmen will. Dazu ist es notwendig, dass alle Mitglieder der Schulgemeinde zusammenwirken, um aus ihrer jeweiligen Sicht die notwendigen Schritte zu gehen, Veränderungen zu planen und zu organisieren. Diese Arbeit findet in den Schulgremien statt.

Die Schulkonferenz ist das höchste Beschlussorgan der Schule. Sie setzt sich aus fünf Vertreterinnen und Vertretern des Lehrerkollegiums sowie drei Erziehungsberechtigten und zwei SchülerInnen sowie der Schulleiterin zusammen. Jedes Mitglied der Schulkonferenz hat eine Vertreterin / einen Vertreter. Alle zwei Jahre werden die Mitglieder der Schulkonferenz neu gewählt.

Die Schulkonferenz entscheidet beispielsweise über das Schulprogramm, die Verpflichtung zur Teilnahme an der Ganztagsschule, die Schulordnung, das Warenangebot im Schulkiosk und weitere Punkte, die im hessischen Schulgesetz in vollem Wortlaut nachgelesen werden können.