Tages- & Wochenrhythmus

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Wie sieht der Tagesablauf an der Schule aus?

  • Der Schultag beginnt mit einem „Offenen Anfang“ ab 7.30 Uhr, der den Schülern und Schülerinnen die Möglichkeit gibt, in Ruhe ihren Schultag zu beginnen.
  • Der Unterricht beginnt um 7.55 Uhr mit einer Einzelstunde.
  • Nach einer 5-minütigen Wechselpause wird der Unterricht in 90-Minuten-Blöcken fortgesetzt. Das hat den Vorteil, dass es pro Schultag weniger unterschiedliche Unterrichtsfächer gibt und mehr Zeit bleibt, das Erlernte durch Übungen zu vertiefen.
  • Der erste Unterrichtsblock geht von 8.45 Uhr bis 10.15 Uhr, danach gibt es eine Pause von 30 Minuten, in der die Schülerinnen und Schüler Sport- und Spielgeräte ausleihen können.
  • Der zweite Unterrichtsblock geht dann von 10.45 Uhr bis 12.15 Uhr.
  • Daran schließen sich die Mittagspause und die „Lernzeit“ an. Dieser Block dauert von 12.15 Uhr bis 14.00 Uhr. In der Mittagspause wird gegessen, außerdem besteht die Möglichkeit zum Spielen und zu sportlicher Betätigung.
  • Die Lernzeit ist eine Stillarbeitszeit im Klassenverband, in der Aufträge und Übungen erledigt werden. Es ist eine Zeit für individuelles Lernen, Üben und zum Wiederholen von Grundlagen und ersetzt weitgehend die früheren Hausaufgaben. Die Lernzeit wird in der Regel von Lehrkräften der Klasse und nach Möglichkeit von zusätzlichen Betreuungskräften beaufsichtigt.
  • Von 14 Uhr bis 15:25 Uhr dauert der 3. Unterrichtsblock. Anschließend haben die SchülerInnen die Möglichkeit, im Lernbüro zu arbeiten, nach Anmeldung an einer Arbeitsgemeinschaft teilzunehmen oder in ihre Betreuungsgruppe zu gehen.
  • Die Betreuung wird täglich bis 17 Uhr angeboten (Lernbüro, Arbeitsgemeinschaften, Vereine). Die Teilnahme an der Betreuung nach 15.30 Uhr ist anmeldepflichtig. Ein Anmeldeformular erhalten Sie oder Ihr Kind im Sekretariat.
  • Mittwochs gibt es keinen verpflichtenden Nachmittagsunterricht und die Anwesenheitspflicht endet nach der Lernzeit. Arbeitsgemeinschaften werden angeboten

Um den Kindern die Möglichkeit zu geben, während ihres Arbeitstages durchzuatmen, zu spielen oder abzuschalten, gibt es für die Pausen Spielgeräte zum Ausleihen.

Wie oft hat mein Kind am Nachmittag Pflichtunterricht?

Mittwochs ist der Nachmittag frei von Pflichtunterricht; bei den anderen Nachmittagen kommt es auf den jeweiligen Klassenstundenplan an.

Wie ist die Anwesenheitspflicht an einem Schultag / in der Schulwoche geregelt?

Die Schülerinnen und Schüler haben vom Anfang bis zum Ende ihrer Pflichtstunden einschließlich der Lernzeit Anwesenheitspflicht in der Schule. Wenn sie am Schuljahresanfang in einer AG oder in der Betreuung angemeldet werden, besteht auch hier Anwesenheitspflicht, das heißt, dass Fehlzeiten schriftlich durch einen Eintrag im Planer schriftlich entschuldigt sein müssen.

Gibt es eine Eingewöhnungszeit für die Kinder, vor allem nach dem Übergang von der Grundschule?

Die Umstellung zur Ganztagsschule bedeutet für alle Beteiligten eine ganze Reihe von Veränderungen. In jedem Fall wird auf die Eingewöhnungszeit Rücksicht genommen, vor allem bei den „Neuen“ im 5. Schuljahr.

Gibt es für die Kinder die Möglichkeit, sich im Laufe des langen Schultages auszuruhen oder auszutoben?

Die Bibliothek bietet die Möglichkeit der ruhigen, individuellen Beschäftigung. In den Schultag sind längere Pausenzeiten mit Spiel- und Bewegungsangeboten einbezogen, sodass auch die Bewegung an der Luft und das Austoben möglich sind.

Kann mein Kind nur an einigen Tagen für den letzten Zeitblock zur Betreuung angemeldet werden?

Zu Beginn des neuen Schuljahres werden die Schülerinnen und Schüler durch ihre Eltern in den gewählten Arbeitsgemeinschaften bzw. für die Betreuungszeiten schriftlich angemeldet. Diese Anmeldungen sind dann für ein Schuljahr verbindlich, das bedeutet, die Schülerinnen und Schüler haben für die angegebenen Zeiten Anwesenheitspflicht und Fehlzeiten müssen schriftlich durch die Eltern entschuldigt werden.

Hat mein Kind die Möglichkeit, weiter in seinem Verein mitzumachen?

Die Unterrichtszeiten und Trainingszeiten der Vereine werden so weit wie möglich aufeinander abgestimmt. Die Vereine sollen in die Nachmittagsbetreuung eingebunden werden. Die Vereine und die Schule sind im Gespräch, um die Trainingszeiten abzusprechen.

Wie kann gewährleistet werden, dass die Kinder z.B. am Konfirmationsunterricht teilnehmen können?

Die Zeiten und Termine der Schule werden so weit wie möglich innerhalb Kelsterbachs mit den Kirchengemeinden abgesprochen.

Ist es für die Kinder möglich, sich ohne Anmeldung in der Betreuung bis 17 Uhr in der Schule aufzuhalten?

Wenn die Kinder in der Schule sind, trägt die Schule die Verantwortung für sie. Das heißt, damit der Überblick erhalten bleibt, ist eine Anmeldung erforderlich. „Überbrückungsstunden“, zum Beispiel beim Warten auf eine spätere Veranstaltung, können z. B. in der Bibliothek verbracht werden.